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Das richtige Setup für Beamtenanwärter

Die Beamtenlaufbahn gestaltet sich vielseitig. Bei der Polizei, der Feuerwehr, als Lehramt, in der Justiz oder Verwaltung – der Beamtenstatus ist in vielen Berufen erreichbar und durchläuft die Phasen „auf Widerruf“, „auf Probe“ und schließlich „auf Lebenszeit“. Das verschafft Beamten eine gewisse Planungssicherheit, was ihre Karriere und die Entwicklung des Einkommens angehen. Dennoch sind einige Themen rund um Absicherung und Vorsorge zu regeln, um auch in den Genuss der Vorteile für Beamte zu kommen und Berufsrisiken richtig abzusichern.

1. Dienstunfähigkeit
Ein Dienstherr kann einen Beamten als dienstunfähig (DU) erklären. Dann darf dieser seinen Beruf nicht mehr ausüben. Das kann – anders als in der Berufs­unfähig­keitsversicherung – bereits erfolgen, wenn die Arbeitskraft um weniger als 50 Prozent gemindert ist. Oder bei Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate kein Dienst verrichtet werden konnte und keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. Beamte sind dann über ein Ruhegehalt abgesichert.

Aber: Dieses bekommen sie erst ab dem 5. Dienstjahr und dann gestaffelt nach Anzahl der Dienstjahre und generell nur dann, wenn der Status „auf Lebenszeit“ bereits erreicht wurde.

2. Private Kranken­ver­si­che­rung
Aufgrund der Beihilfe des Dienstherrn von mindestens 50 Prozent, ist eine private Kranken­ver­si­che­rung für die Mehrheit der Beamten die erste Wahl. So erhalten sie ein starkes Leistungspaket zu einem günstigen Eigenbeitrag. Über die Beihilfe erstattet der Dienstherr Krankheitskosten zu bestimmten Prozentsätzen. Diese sind abhängig von Faktoren (z.B. Anzahl der Kinder, Beamter im Dienst oder im Ruhestand, Bundesland)

Für Beamte im aktiven Dienst liegt der reguläre Beihilfesatz bei 50 Prozent. Ehe- und Lebenspartner sowie Beamte mit zwei oder mehr Kindern haben Anspruch auf den erhöhten Satz von 70 Prozent. Für Kinder von Beamten in der PKV steigt er sogar auf 80 Prozent.

3. Diensthaftpflicht
Für Schäden an Dritten haften Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst persönlich und im vollen Umfang. Eine private Haft­pflichtversicherung greift nicht während der Dienstzeit. Daher braucht es eine spezielle Dienst- bzw. Amtshaftpflichtversicherung, die die Kosten im Schadenfall während der Dienstausübung übernimmt. Darüber hinaus kann eine Diensthaftpflichtversicherung auch Forderungen gegen den Versicherten prüfen und gegebenenfalls als „unberechtigt“ abwehren.




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